Hausordnung

Diese Übersetzung wurde mit einem Übersetzungsprogramm erstellt. Die offizielle Version ist auf Ungarisch verfügbar.

Durch das Betreten des Strandbereichs akzeptiert und akzeptiert jeder Gast des Strandes die folgenden Richtlinien als verbindlich für ihn.

Im Falle der Nichteinhaltung der Richtlinienregeln macht das Strandpersonal die schuldige Person einmal auf die Einhaltung der Regeln aufmerksam. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Regeln weist das Strandpersonal die betroffene Person an, den Strandbereich zu verlassen. Das Strandpersonal bittet gegebenenfalls um polizeiliche Unterstützung, um den Täter zu beseitigen. Im Falle einer verbalen oder körperlichen Misshandlung des Strandpersonals wird das Strandpersonal ohne Rücksicht auf polizeiliche Unterstützung bitten.

1. Der Theiß-See-Strand ist täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
2. Strandgäste sind berechtigt, den Strand nach Einlösung einer Eintrittskarte, einer Tageskarte oder einer Wochenkarte zu nutzen. Strandgäste müssen ihre Tickets aufbewahren und aufbewahren oder sie auf Anfrage des Strandpersonals zur Einsicht übergeben. Wenn der Gast, der die Tageskarte einlöst, sein Recht zur Nutzung des Strandes nicht durch Vorlage der Tageskarte nachweisen kann, ist er verpflichtet, einen Zuschlag in Höhe des Dreifachen des Tageskartenpreises zu zahlen. Im Falle der Ablehnung oder Nichtzahlung des Zuschlags bittet das Strandpersonal die Person, den Strandbereich zu verlassen. Das Strandpersonal bittet gegebenenfalls um polizeiliche Unterstützung, um die Person zu entfernen. Der Berechtigungsnachweis für die Einlösung von Tickets für fünf Tage und Wochen wird vom Personalausweis erbracht.
3. Das Baden erfolgt auf eigenes Risiko innerhalb des durch die Bojen ausgewiesenen Bereichs. Die Tiefwasserbereiche des ausgewiesenen Badewassers dürfen nur von schwimmenden Personen genutzt werden. Strandgäste müssen ihre Anweisungen für Rettungsschwimmer sofort befolgen, auch wenn der Rettungsschwimmer Sie anweist, das Wasser zu verlassen. Im Falle eines Sturmsignals werden die Spa-Gäste per Sprachansage informiert und gebeten, die Wasseroberfläche zu verlassen. Die Wasserpolizei hat das Recht, gegen diejenigen vorzugehen, die die Warnung ignorieren. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle nach der Information.
4. Ein Kind unter 12 Jahren oder ein Jugendlicher, der nicht schwimmen kann, darf nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen, der nicht schwimmen kann, im Wasser sein.
5. Nachts zu baden ist verboten.
6. Der Bereich des Freiwasserstrandes kann von Sonntag bis Donnerstag von 8.00 bis 24.00 Uhr und von Freitag bis Samstag von 8.00 bis 01.00 Uhr besichtigt werden.
7. Es ist verboten, mit einem Wasserfahrzeug oder Sportgerät die von der Boje umgebene Wasseroberfläche zu befahren oder zu betreten.
8. Rauchen ist am Strand nur im ausgewiesenen Bereich gestattet.
9. Sie dürfen das Spa nicht besuchen:
a) mit einer fieberhaften oder infektiösen Magen-Darm- oder Hautkrankheit,
b) mit einer Krankheit mit Krämpfen, Bewusstlosigkeit oder einem wahrnehmbaren oder ausgedehnten pathologischen Zustand,
c) mit einem Getränk,
d) mit Medikamenten oder eine Person unter dem Einfluss eines berauschenden Arzneimittels.
10. Haustiere sind im Strandbereich nicht gestattet (außer für Blinden- und Begleithunde).
11. Es ist verboten, das Wasser und den Strandbereich in irgendeiner Weise zu verschmutzen. Im Strandbereich anfallende Abfälle sollten auf Mülldeponien entsorgt werden. Es ist strengstens verboten, Müll, Kaugummi oder Zigarettenkippen zu werfen. Wenn Sie Glasscherben oder andere Gegenstände bemerken, die zu Verletzungen führen können, benachrichtigen Sie bitte sofort das Strandpersonal.
12. Bei Verwendung der Außendusche ist die Verwendung von Duschgel und Seife verboten.
13. Das Strandpersonal und der Betreiber übernehmen keine Verantwortung für die Wertsachen und Fahrräder, die in den Strandbereich gebracht werden. Gegen sie kann kein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden. Bitte stellen Sie die Sicherheit und den Schutz Ihrer eigenen Gegenstände und Geräte sicher und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt. Es ist verboten, Gegenstände oder Werkzeuge unbeaufsichtigt oder vorübergehend im Strandbereich aufzubewahren.
14. Die Anweisungen der Person, die den Strand überwacht, müssen befolgt werden.
15. Beim Baden bei starken Schwankungen durch den Bootsverkehr ist äußerste Vorsicht geboten.
16. Am Strand ist das Angeln verboten.
17. Aufgrund von Wasserverschmutzung oder Änderungen des Wasserstandes kann die Behörde den Betrieb des Whirlpools untersagen.
18. Badende Gäste sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und die Strandrichtlinien einzuhalten.
19. Das Verhalten im Strandbereich muss so erfolgen, dass es die anderen Kurgäste nicht stört und anderen keine Beschwerden oder Ressentiments bereitet. Das Hören von Musik oder Radio am Strand mit einer Lautstärke, die von anderen gehört werden kann, ist strengstens untersagt, mit Ausnahme des Musikdienstes der Strandbetreiber.
20. Es ist strengstens verboten, den Bereich des Strandes zu betreten, der für Gäste geschlossen ist.
21. Jeder darf den Sportplatz und die Spielgeräte am Strand nur auf eigenes Risiko benutzen, wir übernehmen keine Verantwortung für die daraus resultierenden Verletzungen.
22. Die Benutzung von Toiletten, Duschen und Waschbecken am Strand ist kostenlos. Bitte halten Sie sie sauber.
23. Jeder, der absichtlich Strandausrüstung beschädigt oder stiehlt, kann zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Gegen ihn kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Die Gäste des Strandes sind verpflichtet, die Strandausrüstung, Werkzeuge und Ausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Das Strandpersonal und der Betreiber übernehmen keine Verantwortung für Unfälle, die auf unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, und es kann kein Anspruch auf Entschädigung gegen sie geltend gemacht werden.
24. Die Verwendung eines Badeanzugs oder Badeanzugs ist obligatorisch.
25. Bitte geben Sie die im Strandbereich gefundenen Artikel an der Kasse zurück. Sie können sich an der Kasse nach verlorenen Gegenständen erkundigen.
26. Wir möchten unsere Gäste darauf aufmerksam machen, dass der Strandbereich mit Endloskameras ausgestattet ist. Auf diese Weise können wir den vorsätzlichen Schaden in allen Fällen dokumentieren, so dass die finanzielle Haftung der Schädlinge nachgewiesen werden kann!
27. Durch das Betreten des Strandbereichs des Theiß-Sees erklären Sie sich damit einverstanden, dass die lokale Regierung der Stadt Abádszalók und die ihr anvertrauten Unternehmen die am Strand aufgenommenen Fotos, Videos und Audiomaterialien ohne Zeit-, Raum- oder Standortbeschränkungen für Werbe- und Verkaufsförderungs-, Online- und Offline-Marketingzwecke verwenden dürfen.

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Ärztlicher Dienst 5241 Abádszalók, Deák Ferenc út 16., Tel.: 06-70/370-3104
Apotheke 5241 Abádszalók, Deák Ferenc út 10., Tel.: 06-59/355-250